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AGB FÜR DIE MOTORRAD-VERMIETUNG

Was du wissen solltest

Wir sind der Meinung, dass gerade in der heutigen Zeit Ehrlichkeit der Schlüssel zum Erfolg ist. Aus diesem Grund haben wir transparente, faire und ehrliche Richtlinien für unser Geschäft gestaltet, was unsere Bedingungen sind und wie wir Ihre Daten schützen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben sollten!

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Motorrad-Vermietung

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Für alle Anmietungen gelten die Mietbedingungen des Mietvertrages als verbindliche Vertragsgrundlage.

 

Außerdem gelten folgende Regeln:


1. Miete
Die Miete schließt Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung und Schmierstoffe ein, nicht jedoch den Treibstoff. Für die
Berechnung der km ist allein der Tachometer maßgeblich. Bei einem Versagen des Tachometers oder einer
Beschädigung ist sofort der Vermieter zu verständigen. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht oder nicht sofort, ist der
Vermieter berechtigt, pro Miettag eine Fahrstrecke von 600 km zu berechnen. Das gleiche gilt, wenn der Mieter den
Tachometer vorsätzlich beschädigt. Dem Mieter bleibt es unbenommen, eine geringere Kilometerleistung
nachzuweisen. Bei der Anmietung ist eine Kaution in Höhe 500,00 Euro leisten. Der Mietpreis ist bei Abholung fällig inkl.
der Kaution, die in Bar oder per EC-Karte hinterlegt werden muss. Nimmt der Mieter das Motorrad trotz Reservierung
oder zum vereinbarten Termin nicht ab, kann der Vermieter Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dem Mieter
bleibt es unbenommen, keinen oder einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen

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2. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Motorrad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen
zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl, Wasserstand, Reifendruck sowie die korrekte Spannung
der Antriebskette sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Während der Nachtzeit darf das
Motorrad nicht auf der Straße abgestellt werden. Eine Überlassung an Dritte darf nicht erfolgen. Das Motorrad darf nur in
der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter ist die Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen nicht
gestattet. Fahrten ins Ausland sind laut Mietvertrag gestattet. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für alle Verwaltungsgelder, Bußgelder und Strafen, die
auf seiner Benutzung des Motorrades beruhen.

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3. Pflichten und Haftung des Vermieters
Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand.
Außerdem erhält der Mieter die Kfz-Papiere und das Werkzeug. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese
bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters
eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder Verkehrssicherheit des Motorrades zu gewährleisten, kann der Mieter
eine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers bis zu einem Reparaturbetrag von 50,00 € beauftragen. Die
Reparaturkostenbelege sind dem Vermieter im original vorzulegen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten
50,00 €, ist vor Auftragvergabe die Einwilligung des Vermieters einzuholen. Die Haftung des Vermieters für Nichterfüllung
und Verzug werden auf das zweifache des zu erwartenden Mietpreises beschränkt. Weitergehende Ansprüche, gleich
aus welchem Rechtsgrunde sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden des Mieters beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Vermieters.

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4. Haftung des Mieters für Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Motorrad entstehen oder durch seinen
Betrieb verursacht werden, es sei denn, er weist nach, dass Ihn hieran kein Verschulden trifft. Bei unverhältnismäßig
hohem Reifenabrieb aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. Burn-outs) ist der Mieter schadenersatzpflichtig. Bei
Schäden am Mietmotorrad haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten
festgestellte Reparaturkosten, Berechungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und anteilige
Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Als
Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter
vorbehalten. Sofern zur Feststellung einer Haftung des Mieters eine Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten
erforderlich ist, werden Schadensersatzansprüche gegen den Mieter bis zur Akteneinsicht gestundet.

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5. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden
Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den
Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung
mit dem Vermieter zu beauftragen. Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren
etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und
vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis
abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz
gefährden könnten.

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6. Versicherungsschutz
Es besteht eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung von 1000,00 Euro. Bei einer Verlängerung der Mietzeit
durch den Mieter verlängert sich die Vollkasko-Versicherung automatisch. Der Mieter wird weiterhin ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass er auch bei der Vollkaskoversicherung in folgenden Fällen für Schäden haftet, wenn er oder sein
Erfüllungsgehilfe: - die Vertragspflichten gem. Ziff. 4 bei Unfällen schuldhaft nicht beachtet, - sich unerlaubt vom Unfallort
entfernt, - Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, - die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet.

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7. Motorradrückgabe
Das Motorrad ist zu dem vereinbarten Datum an den Vermieter zurückzugeben. Vor der Rückgabe ist das Motorrad, wie
bei Abholung betankt, zurückzugeben. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten zu
zahlen. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere
Stunden- bzw. Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleib der Nachweis vorbehalten, dass dem
Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist. Der
Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des
Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten ins besondere falsche Angaben des Mieters zur
Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen
Kündigung ist das Mietmotorrad sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben
Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.

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8. Persönliche Daten
Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer
Rückgabe des Motorrades oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen,
können die personenbezogen Daten in einer zentrale Warndatei aufgenommen werden.

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9. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

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Bad Lauterberg, 01.01.2020

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