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Die allgemeine Verteuerungsrate und das Versagen unserer momentanen Regierung zwingt auch uns leider dazu unser Preise anzugleichen.

Unser aktueller Stundenverrechnungssatz beträgt daher ab dem 01.01.2023

(117,00 inkl. 19% MwSt.)

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Hier erklären wir euch offen wie der Betrag zustande kommt.........

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  • Unsere Branche gehört zu den Wirtschaftsbereichen mit besonders engem Kontakt zum Verbraucher.

  • Dem Kunden stellt sich daher die Frage, wie sich die Preise eigentlich zusammensetzen.

  • Oft wird Kritik an den scheinbar hohen Stundenverrechnungssätzen geübt.

  • Dass "Stundenverrechnungssatz" nicht gleich "Verdienst" bedeutet, dürfte jedem hinlänglich bekannt sein. Ist es aber nicht.

  • Wir wollen diesen Irrglauben deshalb mit diesem Beitrag transparent machen.


Auch wenn die Stundenverrechnungssätze in den einzelnen Handwerkszweigen unterschiedlich sind, ist das Schema der Kalkulation doch überall weitgehend identisch. 

Unser Stundenverrechnungssatz von  117,00 EUR setzt sich so zusammen:


Bruttostundenlohn (ca. 26%) 

Der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Querschnitt verschiedener Gewerke)

Lohnnebenkosten (ca. 22%)

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), bezahlte Urlaubs und Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld, nicht verrechenbare Zeiten, tarifliche Sozialaufwendungen etc.

​Betriebliche Gemeinkosten (ca. 29%)

Gehälter und Personalnebenkosten für Mitarbeiter im Büro, Raumkosten, Heizung, Strom, Gas, Wasser, betriebliche Versicherungen, Telefon, Gebühren, Werbung, EDV, Internet, Porto, Kfz-Kosten, Reinigung, Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf nutzbare Wirtschaftsgüter, kalkulatorische Kosten, betriebliche Steuern etc.

Die Liste dieser Kosten wird von Jahr zu Jahr auch immer länger.

Diverse Einrichtungen, Behörden und sogar Vereine bereichern sich durch Zwangsabgaben oder Gebühren an unserer Arbeit, wie z.B:

GEMA, GEZ, Bundesknappschaft, Berufsgenossenschaft und und und......

IT-Gebühren der Hersteller für Zugang zum Teilekatalog, Reparaturhandbücher und Diagnosegeräte, Spezialwerkzeuge, Schulungen, 
CI konforme Außendarstellung, Reklame, Internetauftritt, diverse Online-Portale,

Abfallwirtschaft/Müllentsorgung, Beiträge für Handwerkskammer, Innung, Industrie & Handelskammer,

Steuerberater, Rechtsberatung, neue Datenschutzrichtlinie, GOBD-konforme Registrierkassen, Tele Cash-Gebühren für das bargeldlose Zahlen uvm.


Zuschlag für Unternehmerrisiko und Gewinn (ca. 4%)

Deckt den Unternehmerlohn, dient zum Aufbau von Eigenkapital und finanziert Investitionen

und nicht zu vergessen unser Staat der immer mitkassiert, und nicht nur bei der MwSt.

(19 % Mehrwertsteuer)

Aktuell 19% gesetzliche Mehrwertsteuer (18,68 Euro)

Ihr seht das steckt eine Menge drin in so einem Stundenverrechnungssatz. Für uns selbst bleibt davon das wenigste.

Wir hoffen das du nun etwas besser verstehen kannst wo die Summe für den Stundenverrechnungssatz herkommt.

Übrigens, hast du schon einmal darüber nachgedacht, dass Schwarzarbeiter keine Steuern und Sozialabgaben zahlen und wir gemeinsam unter anderem nachstehende Folgen zu tragen haben:

  • Die Sozialversicherungskassen werden durch die Einnahmeausfälle geschwächt. Dies werden wir alle merken; spätestens im Rentenalter.

  • Die Steuerausfälle führen dazu, dass die Kommunen z.B. nicht mehr die Schule Ihres Kindes renovieren oder den von Ihnen benötigten Kindergartenplatz finanzieren können.

  • Der Arbeitsplatz deines Nachbarn, der bei einem Handwerksunternehmen arbeitet, wird gefährdet: Dessen Arbeitgeber kann gegen die illegalen, billigeren Konkurrenten auf Dauer nicht bestehen.

  • Kleinere Handwerksbetriebe leiden besonders unter der wettbewerbsverzerrenden Konkurrenz der Schwarzarbeiter: Müssen sie aufgeben, fehlt auch dir unter Umständen der unmittelbare Service vor Ort.

  • Personen, die in einem Handwerksberuf selbständig werden und nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind, haben die Meisterprüfung nicht abgelegt oder diese nicht bestanden: Der Kunde riskiert "Pfusch-Arbeiten".

  • Du hast als Verbraucher gegen einen Schwarzarbeiter keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatzansprüche, denn: Verträge mit Schwarzarbeitern sind nichtig.

  • Gäbe es keine Schwarzarbeit, könnten allein im Handwerk mindestens 500.000 zusätzliche legale Arbeitsplätze geschaffen werden.

  • Sowohl Schwarzarbeiter als auch Auftraggeber für Schwarzarbeit machen sich strafbar. Es drohen drastische Geldbußen.

Darum: Vergib deine Aufträge nur an eingetragene Handwerksbetriebe.


 

Deine Boxengasse-Harz

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